Hippo Zorg kennt einige unterschiedliche Arten der Schadenszahlung, wobei die Zahlung im Rahmen der Erweiterte Krankenkostenversicherung und Basisversicherung bei Weitem am häufigsten vorliegt. Nachfolgend eine kurze Erläuterung. Weitere Informationen erhalten Sie durch Auswahl des entsprechenden Punktes im Menü links.
Zahlung im Rahmen der Erweiterte Krankenkostenversicherung
Wenn Sie eine Erweiterte Krankenkostenversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Kosten geltend machen, die Ihnen beim Tierarzt/Facharzt entstanden sind. Die Zahlung umfasst eine Erstattung der angegebenen Krankheitskosten abzüglich eventueller nicht versicherter Kosten und abzüglich der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt 25 % bei einer Mindestbeteiligung von € 50,- je Schadensfall.
Zahlung im Rahmen der Basisversicherung
Die Zahlung im Rahmen der Basisversicherung erfolgt, wenn Ihr Pferd aufgrund einer abgedeckten Ursache verstorben ist oder für dauerhaft unbrauchbar erklärt wurde. Diese Zahlung basiert auf dem Versicherungswert Ihres Pferdes. Bei Tod, Nottötung, Feuer oder Diebstahl beträgt die Zahlung 100 % des Versicherungswertes. Bei dauerhafter Unbrauchbarkeit Ihres Pferdes beträgt sie 90 %. Abhängig von den Umständen wird dabei ein Restwert in Abzug gebracht.