Zahlung im Rahmen der Erweiterte Krankenkostenversicherung
Die Erweiterte Krankenkostenversicherung bietet eine Erstattung der angegebenen Krankheitskosten abzüglich eventueller nicht versicherter Kosten und abzüglich der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt 25 % bei einer Mindestbeteiligung von € 50,- je Schadensfall.
Die Deckung der zusätzlichen Erweiterte Krankenkostenversicherung ist an die gewählte Basisversicherung gebunden. Das heißt, dass lediglich Krankheitskosten für Erkrankungen erstattet werden können, die auch im Rahmen der abgeschlossenen Basisversicherung mitversichert sind. Wenn eine Erkrankung im Rahmen der Basisversicherung nicht mitversichert ist, können wir dafür auch keine Krankheitskosten erstatten. So wird eine Untersuchung im Zusammenhang mit Lahmen nur erstattet werden, wenn Sie sich für eine Erweiterte Versicherung mit zusätzlicher Erweiterte Krankenkostenversicherung entscheiden.
Einreichung von Krankheitskosten
Wenn Sie eine Erweiterte Krankenkostenversicherung abgeschlossen haben, benötigen wir von Ihnen außer der Originalrechnung ein vom behandelnden Tierarzt ausgefülltes und unterzeichnetes Behandlungsformular ausgefüllt und unterschrieben durch den behandelnden Tierarzt
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular können Sie uns zusammen mit der Originalrechnung zusenden. Nach Erhalt stellen wir die Deckung der angegebenen Kosten fest. Sie erhalten immer eine schriftliche Antwort auf Ihre Einreichung der Rechnung. Wenn dies bedeutet, dass wir Schadensersatz leisten, wird Ihnen der Betrag direkt (evtl. über Ihren Vermittler) überwiesen. Es ist nicht möglich, Erstattungsbeträge dem Tierarzt oder der Tierklinik zu überweisen.
Ein Behandlungsformular werden Sie immer zu Beginn der Versicherung bei Ihren Unterlagen finden. Außerdem finden Sie dieses Formular in unserem Download-Bereich.