Ihr Pferd wird von Ihrem Tierarzt für unbrauchbar erklärt, wenn eine Genesung nicht mehr möglich ist. Achtung: Es handelt sich dabei nicht um eine negative Kauf- oder Verkaufsempfehlung („Ausmusterung“ vom Verkauf/Kauf).
Eine Unbrauchbarkeitserklärung von Ihnen selbst, dem Hufschmied, einem Physiotherapeuten oder beispielsweise einem Homöopathen wird von unserer Seite nicht akzeptiert. Im Zweifelsfall können Sie sich jederzeit zur Beratung an uns wenden.
Zur Beurteilung Ihres Schadensfalls benötigen wir die Unbrauchbarkeitserklärung Ihres Tierarztes mit den vorhandenen Röntgenbildern, echografischen Aufnahmen und/oder eventuellen weiteren relevanten Dokumenten.
Nach Erhalt werden wir die Akte Ihres Pferdes beurteilen. Wenn wir der Unbrauchbarkeitserklärung Ihres Pferdes zustimmen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.
Möglichkeiten nach einer Unbrauchbarkeitserklärung
Wenn wir der Unbrauchbarkeitserklärung Ihres Pferdes zustimmen, halten wir mit Ihnen über die Zukunft Ihres Pferdes Rücksprache. Wir bieten Ihnen dabei unterschiedliche Möglichkeiten. Dazu zählen:
- Schlachtung des Pferdes
- Sterbehilfe durch den Tierarzt
- Verbleib des Pferdes bei Ihnen bis zum Ableben oder vorzeitiger Ruhestand
Sie treffen schlussendlich die Entscheidung.
Schlachtung
Dies wird auch gelegentlich die „Übernahme“ Ihres Pferdes durch uns genannt.
Sie können (in Rücksprache mit uns) selbst regeln, dass Ihr Pferd bei einem Schlachthof Ihrer Wahl geschlachtet wird.
Nach Erhalt des Schlachtungsnachweises mit dem erhaltenen Schlachtungsertrag können wir zur Beendigung der Versicherung übergehen und wird Ihnen der festgesetzte Schadenersatz ausgezahlt.
Der eventuelle Schlachtungsertrag fällt uns zu und wird vom Schadenersatz abgezogen. Sie erhalten immer eine schriftliche Nachricht darüber.
Sterbehilfe
Sie können (in Rücksprache mit uns) selbst organisieren, dass Ihr Pferd von einem Tierarzt Ihrer Wahl eingeschläfert wird. Nach Erhalt eines Nachweises über die Sterbehilfe Ihres Tierarztes, leisten wir Schadensersatz.
In diesem Fall gehen wir von einem Restwert aus, der auf den Schadensersatz in Abzug gebracht wird, da bei der Übernahme Ihres Pferdes eventuelle Erträge zu unseren Gunsten sind. Der Restwert stellt den Ausgleich dessen dar. Der Restwert wird individuell von Hippo Zorg ermittelt.
Die Kosten für Sterbehilfe und Abtransport Ihres Pferdes werden von uns nicht erstattet.
Verbleib des Pferdes bei Ihnen
Früher wurden alle Pferde in der Regel von der Versicherung übernommen und geschlachtet. Als Dienst für die Kunden, die dies nicht wünschen, wurde (außer der Möglichkeit zur Sterbehilfe) die Rückkaufregelung entwickelt.
Diese Regelung vereinbaren wir mit Ihnen, wenn Ihr Pferd dauerhaft unbrauchbar ist, Sie dafür Schadensersatz erhalten können, jedoch Ihr Pferd beispielsweise bis zum Ableben behalten möchten.
In diesem Zusammenhang bestehen einige einfache Bedingungen. So darf Ihr Pferd etwa nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen und auch nicht verkauft werden. Bedingungen, die unserer Ansicht nach bei einem für unbrauchbar erklärten Pferd selbstverständlich sind.
Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, kaufen Sie Ihr Pferd auf dem Papier von uns zurück. Wir gehen also auch in diesem Fall von einem Restwert aus, der auf den Schadensersatz in Abzug gebracht wird. Der Restwert wird individuell von Hippo Zorg ermittelt.
Ob diese Möglichkeit für Sie geeignet ist, hängt von den Umständen ab, in denen sich Ihr Pferdes befindet. Die Rückkaufregelung können wir Ihnen selbstverständlich nur anbieten, wenn die Erkrankung des Pferdes dies zulässt und das Pferd nicht zu stark in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird.
Zahlung im Rahmen der Basisversicherung
Die Zahlung im Rahmen der Basisversicherung erfolgt, wenn Ihr Pferd aufgrund einer abgedeckten Ursache für dauerhaft unbrauchbar erklärt wurde. Diese Zahlung basiert auf dem Versicherungswert Ihres Pferdes. Diese Zahlung beläuft sich bei dauerhafter Unbrauchbarkeit Ihres Pferdes auf 90 %. Abhängig von den Umständen wird dabei ein Restwert in Abzug gebracht.