Wenn Ihr Pferd stirbt oder unverzüglich von seinen Leiden mittels Sterbehilfe oder Nottötung erlöst werden muss, müssen Sie uns dies innerhalb von 24 Stunden mitteilen. In solchen Fällen sind wir 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche telefonisch unter +31 73 6 419 419 erreichbar.
Wenn Sie die Versicherung in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir eine schriftliche Erklärung Ihres Tierarztes mit Angaben zur Identität des Pferdes, Todeszeitpunkt, Todesursache und Todesumständen. Je nach Situation kann eine Obduktion erforderlich sein (etwa durch ein veterinärmedizinisches Universitätsklinikum). Dies werden wir Ihnen im entsprechenden Fall mitteilen. Die Kosten einer Obduktion tragen immer Sie selbst.
Zahlung im Rahmen der Basisversicherung
Bei plötzlichem Tod, Nottötung oder Feuer beträgt die Zahlung bei einer abgedeckten Schadensursache 100 % des Versicherungswertes. Abhängig von den Umständen wird dabei ein Restwert in Abzug gebracht.