Mit einem Telefonanruf unter +31 73 64 88 665 können Sie für Ihr Pferd bereits eine vorläufige Deckung regeln. Dies bedeutet, dass wir Ihr Pferd unverzüglich auf der Grundlage einer Todesfallversicherung oder einer Todesfall- und Unfallversicherung versichern.
Sie haben dann maximal 21 Tage Zeit, Ihre Unterlagen für einen definitiven Antrag einzusenden.
Zur Beantragung einer Versicherung ist immer ein vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag erforderlich.
In einigen Fällen sind darüber hinaus weitere Informationen erforderlich. Siehe dazu nachstehende Tabelle.
Achtung!
- Die Kosten eines tierärztlichen Gutachtens tragen Sie selbst. .
- Röntgenbilder können nur beurteilt werden, falls diesen eine schriftliche Beurteilung eines Tierarztes beiliegt und die Angaben zur Identität des Pferdes vermerkt sind.
- Sie können eine Basisversicherung für Ihr Pferd abschließen, bis Ihr Pferd das Alter von 16 Jahren erreicht hat. Ab einem Alter von 20 Jahren wird die Versicherung unter geänderten Bedingungen fortgeführt.
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Versicherungs-wert
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Todesfall
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Todesfall- und
Unfallversicherung
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Beschränkte Unbrauchbarkeit
Versicherung
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Erweiterte
Versicherung
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bis € 4.500,-
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Gesundheits-
bescheinigung |
Gesundheits-
bescheinigung |
Gesundheits-
bescheinigung |
Klinischer
Untersuchungsbericht |
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€ 4.501,-
bis einschl.
€ 15.000,-
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Gesundheits-
bescheinigung |
Gesundheits-
bescheinigung |
Gesundheits-
bescheinigung |
Klinischer
Untersuchungsbericht +
Röntgenbilder |
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€ 15.001,-
bis einschl.
€ 25.000,-
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Gesundheits-
bescheinigung |
Gesundheits-
bescheinigung |
Klinischer
Untersuchungsbericht |
Klinischer
Untersuchungsbericht +
Röntgenbilder |
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ab
€ 25.001,-
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Gesundheits-
bescheinigung |
Gesundheits-
bescheinigung |
Klinischer
Untersuchungsbericht |
Klinischer
Untersuchungsbericht +
Röntgenbilder |
Falls vorhanden, bitte immer das aktuelle Untersuchungsbericht und/oder Röntgenbilder mitschicken.
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Versicherung
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Erforderliche Informationen
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Deckhengstversicherung
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Spermauntersuchung (wenden Sie sich für eventuelle zusätzliche Aufnahmeanforderungen an uns)
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Leibesfrucht- oder Fetusversicherung
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Bei bereits versicherten Stuten: aktueller Trächtigkeitsnachweis
Bei (noch) nicht versicherten Stuten: aktueller Trächtigkeitsnachweis + Gesundheitsbescheinigung
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Wagen- /Fuhrwerkversicherung
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Rechnung und/oder Schätzgutachten + Farbfotos des Fahrzeugs
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Sattelversicherung
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Rechnung und/oder Schätzgutachten
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