Die Erweiterte Krankenkostenversicherung kann nur als Ergänzung zu einer Basisversicherung oder Deckhengst-Versicherung abgeschlossen werden.
Umfang der Deckung
Die Erweiterte Krankenkostenversicherung erstattet entstandene Kosten für eine Untersuchung/Behandlung durch jeden Tierarzt in Deutschland, den Niederlanden und/oder Belgien. Diese Versicherung deckt also sowohl entstandene Kosten für Hilfe in erster als auch in zweiter Instanz ab.
Die Deckung der zusätzlichen Erweiterte Krankenkostenversicherung ist an die gewählte Basisversicherung gebunden. Das heißt, dass lediglich Krankheitskosten für Erkrankungen erstattet werden können, die auch im Rahmen der abgeschlossenen Basisversicherung mitversichert sind. Wenn eine Erkrankung im Rahmen der Basisversicherung nicht mitversichert ist, können wir dafür auch keine Krankheitskosten erstatten. So wird eine Untersuchung im Zusammenhang mit Lahmen nur erstattet werden, wenn Sie sich für eine Erweiterte Versicherung mit zusätzlicher Krankenkostenversicherung entscheiden.
Schadenersatz
Die Selbstbeteiligung bei der Erweiterte Krankenkostenversicherung beträgt 25 % bei einer Mindestbeteiligung von € 50,- je Schadensfall.
Präventivbehandlungen und normale Pflege sind von der Deckung ausgeschlossen. Orthopädisches Beschlagen (nur auf Empfehlung des Tierarztes) kommt maximal zwei Mal pro Versicherungsjahr für eine Erstattung in Betracht.
In den Bedingungen der Erweiterte Krankenkostenversicherung erfahren Sie mehr über die Deckung dieser Versicherung.
Der Schadensersatz beträgt niemals mehr als 100 % des Versicherungswertes Ihres Pferdes bei einem Maximum von € 5.000,- pro Versicherungsjahr.
Beitrag
Die Prämie für die Erweiterte Krankenkostenversicherung beträgt € 200,- pro Jahr.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung einer Erweiterte Krankenkostenversicherung gelten die Annahmenormen der zugehörigen Basisversicherung.