Umfang der Deckung
Diese Versicherung deckt Schäden aufgrund von Verlust oder Beschädigung Ihres Wagens / Fuhrwerkes, eventuell mit Zubehör, infolge von:
- Diebstahl mit Einbruchschäden und Vandalismus mit Einbruchschäden
- Feuer, Blitzeinschlag, Explosion oder Einsturz
- Überschwemmung, Erdbeben, Sturm und aufgrund von Sturm fallenden Gegenständen
- jedwedes durch Außeneinwirkung entstehendes Unheil, egal unter welcher Bezeichnung
Die Deckung gilt während Nutzung, Unterbringung im Stall und Transport sowie während des Aufenthaltes bei Gutachten, Reitertagen und Reitturnieren, mit Ausnahme von Umständen gemäß Artikel 3 (ergänzende Ausschlüsse) der Bedingungen der Wagen- und Fuhrwerkversicherung.
Schadenersatz
Der Umfang des Schadensersatzes ist von der Art und dem Umfang des Schadens abhängig. In den Bedingungen der Wagen- und Fuhrwerkversicherung erfahren Sie, wie dies ermittelt wird. Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je Schadensfall. Dies gilt nicht im Falle von Totalverlust.
Beitrag
Die Prämie bei dieser Versicherung beträgt 2,5 % des Versicherungswertes Ihres Wagens / Fuhrwerkes pro Jahr.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung dieser Versicherung benötigen Sie:
- das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
- die Rechnung / ein Schätzgutachten Ihres Fuhrwerkes
- ein Farbfoto Ihres Fuhrwerkes