Umfang der Deckung
Diese Versicherung deckt Schäden aufgrund von Verlust oder Beschädigung Ihres Sattels (eventuell mit Zubehör) infolge von:
- Feuer, Blitzeinschlag, Explosion oder Einsturz
- Diebstahl mit Einbruchschäden und Vandalismus mit Einbruchschäden
- Überschwemmung, Erdbeben, Sturm und aufgrund von Sturm fallenden Gegenständen
- jedwedes durch Außeneinwirkung entstehendes Unheil, egal unter welcher Bezeichnung
Die Deckung gilt während Nutzung, Unterbringung im Stall und Transport sowie während des Aufenthaltes bei Gutachten, Reitertagen und Reitturnieren, mit Ausnahme von Umständen gemäß Artikel 3 der Bedingungen der Sattelversicherung.
Schadenersatz
Der Umfang des Schadensersatzes ist von der Art und dem Umfang des Schadens abhängig. In den Bedingungen der Sattelversicherung erfahren Sie, wie dies ermittelt wird. Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je Schadensfall. Dies gilt nicht im Falle von Totalverlust.
Jährlich wird ein Abschreibungssatz auf den Neuwert Ihres Sattels in Abzug gebracht. Die Sätze finden Sie in den Bedingungen der Sattelversicherung.
Beitrag
Der Prämie beträgt 2,5 % des Versicherungswertes Ihres Sattels pro Jahr. Die Mindestprämie für diese Versicherung beträgt € 40,- pro Jahr.
Falls Sie außer Ihrem Sattel auch Ihr Pferd versichert haben, gilt diese Mindestprämie nicht.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung dieser Versicherung benötigen Sie:
- adas vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
- die Rechnung/ein Schätzgutachten Ihres Sattels