Umfang der Deckung
Diese Versicherung deckt Schäden, die ab 90 Tagen nach dem letzten Deckdatum bis einschließlich des 6. Tages nach der Geburt entstanden sind aufgrund von:
- Tod oder Geburt mit Missbildungen
- dauerhafter Unbrauchbarkeit Ihres Fohlens infolge von Krankheit, Unfall oder Lahmen
- Brand
- Verwerfen des Embryos
Schadenersatz
Der Schadensersatz beträgt 100 % des Versicherungswertes Ihrer Leibesfrucht.
Bei Zwillingsträchtigkeit wird kein Schadensersatz geleistet, falls eines der zwei Fohlen tot oder mit Missbildungen geboren wird oder während eines Zeitraumes von sechs Tagen nach der Geburt dauerhaft unbrauchbar wird und/oder verstirbt.
Falls zu Versicherungsbeginn kein aktueller Trächtigkeitsnachweis (max. 2 Wochen alt) von Ihrem Tierarzt eingereicht wurde, der auf der Grundlage einer Abtastung Ihrer Stute erstellt wurde, werden wir keine Zahlung bei Nicht-Trächtigkeit Ihrer Stute leisten. Die vollständige Beschreibung der Deckung finden Sie in den Bedingungen der Leibesfruchtversicherung.
Beitrag
Der Prämie beträgt 9,50 % des Versicherungswertes Ihres ungeborenen Fohlens. Sie zahlen eine Prämie für die gesamte Laufzeit dieser Versicherung.
Der Versicherungswert wird anhand des Deckgeldes festgestellt, das Sie mit 2,5 multiplizieren können, bei einem Maximum von € 4.500,-.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung dieser Versicherung benötigen Sie:
Ergänzende Möglichkeiten
Wenn Sie das Fohlen nach der Geburt weiterhin versichern möchten, können Sie dies mittels Geburtsmeldung mitteilen.