Umfang der Deckung
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die innerhalb von 30 Tagen nach der Kastration auftreten, durch:
- plötzlichen Tod infolge der Kastration
- Nottötung infolge der Kastration.
Dieses Risiko ist grundsätzlich bis einschließlich des 2. Lebensjahres mitversichert, falls für Ihr Pferd eine Grundversicherung besteht und es normal entwickelte Geschlechtsorgane besitzt.
Diese Versicherung ist also für Pferde gedacht, die nicht versichert sind oder älter als 2 Jahre sind.
Schadenersatz
Der Schadensersatz beträgt 100 % des Versicherungswertes Ihres Pferdes.
Beitrag
Die Prämie bei dieser Versicherung beträgt 1,6% des Versicherungswertes Ihres Pferdes.
Der Versicherungswert kann maximal € 50.000,- betragen, wenn nicht Ihr Pferd bereits kontinuierlich bei uns für einen höheren Wert versichert ist. Sie zahlen eine Prämie für die gesamte Laufzeit dieser Versicherung.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung dieser Versicherung reicht die Zusendung eines Antragsformular Kastrationsversicherung.