Umfang der Deckung
Diese Versicherung deckt Schäden, die ab 45 Tagen nach dem Transplantationsdatum bis einschließlich des 6. Tages nach der Geburt entstanden sind aufgrund von:
- Tod oder Geburt mit Missbildungen
- dauerhafter Unbrauchbarkeit Ihres Fohlens infolge von Krankheit, Unfall oder Lahmen
- Brand
- Verwerfen des Fetus
Diese Versicherung ist für Zugpferde nicht abschließbar.
Schadenersatz
Der Schadensersatz beträgt 100 % des Versicherungswertes des Fetus.
Bei Zwillingsträchtigkeit wird kein Schadensersatz geleistet, falls eines der zwei Fohlen tot oder mit Missbildungen geboren wird oder während eines Zeitraumes von sechs Tagen nach der Geburt dauerhaft unbrauchbar wird und/oder verstirbt.
Falls bei Eingang der Versicherung kein aktueller Trächtigkeitsnachweis von Ihrem Tierarzt eingereicht wurde, der auf Grundlage einer Abtastung Ihrer Stute erstellt wurde, werden wir keine Zahlung bei Nicht-Trächtigkeit Ihrer Stute leisten. Die vollständige Beschreibung der Deckung finden Sie in den Bedingungen der Fetusversicherung.
Beitrag
Die Prämie bei dieser Versicherung beträgt 10 % des Versicherungswertes Ihres ungeborenen Fohlens. Sie zahlen eine Prämie für die gesamte Laufzeit dieser Versicherung.
Der Versicherungswert wird anhand des Deckgeldes festgestellt, das Sie mit 2,5 multiplizieren können, bei einem Maximum von € 4.500,-.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung dieser Versicherung benötigen Sie:
- das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular Fetusversicherung
- für versicherte Stuten: einen aktuellen Trächtigkeitsnachweis
- bei (noch) nicht versicherten Stuten: eine Gesundheitserklärung (max. 6 Wochen alt) und einen aktuellen Trächtigkeitsnachweis
Ergänzende Möglichkeiten
Wenn Sie das Fohlen nach der Geburt weiterhin versichern möchten, können Sie dies mittelsGeburtsmeldung mitteilen.