Umfang der Deckung
Diese Versicherung deckt Schäden aufgrund von:
- plötzlichem Tod
- Nottötung
- dauerhafter Deckunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall
- dauerhafte Befruchtungsunfähigkeit infolge einer unheilbaren, krankhaften Anomalie. Hier inbegriffen ist eine Verschlechterung der Spermaqualität, manifestiert in einer Verschlechterung der Spermaleistung, in dem Sinne, dass der Hengst dauerhaft nicht mehr die diesbezüglich geltenden Normen erfüllt
- Brand, Explosion mit Einsturz sowie Blitzeinschlag in den Stall
- Diebstahl
- Krankenkosten*
Achtung! Diese Versicherung deckt nicht dauerhafte Unbrauchbarkeit infolge von Lahmen!
Die Deckhengst-Versicherung kann für Deckhengste abgeschlossen werden, die gemäß dem entsprechenden Stutbuch für das Decken zugelassen wurden.
Zusätzliche Deckungserweiterung
Außer den allgemeinen ergänzenden Möglichkeiten bestehen einige spezifische Erweiterungsmöglichkeiten für die Deckhengst-Versicherung (ausschließlich für Nicht-Zugpferde):
- Deckung für dauerhafte Unbrauchbarkeit zum Einsatz für künstliche Befruchtung im Betrieb
- Deckung für dauerhafte Unbrauchbarkeit zum Einsatz für künstliche Befruchtung per Versand
- Deckung für dauerhafte Unbrauchbarkeit als Sportpferd („Sportpferdrisiko“)
Diese Ergänzung deckt auch dauerhafte Unbrauchbarkeit durch Lahmen, das nicht im Rahmen der regulären Deckhengst-Versicherung mitversichert ist. Die Versicherung des Sportpferdrisikos erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Versicherung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder ein unverbindliches Angebot anfordern möchten.
Schadenersatz
Wir leisten folgenden Schadensersatz:
- 100 % des Versicherungswertes bei plötzlichem Tod, Nottötung, Feuer oder Diebstahl
- 90 % des Versicherungswertes bei dauerhafter Unbrauchbarkeit
- Falls Ihr Hengst nicht völlig unfruchtbar ist, jedoch nicht mehr zur künstlichen Befruchtung im Betrieb und/oder per Versand geeignet ist, erfolgt eine Teilzahlung, wenn dieses Risiko mitversichert ist. Weiteres zu dieser Regelung finden Sie in den Bedingungen der Deckhengstversicherung.
* Die Deckhengstversicherung deckt gemäß der Versicherungsbedingungen einmalig die Krankenkosten die in einer Tierklinik durchgeführt wurde, bis maximal 100 % des Versicherungsbetrags, aber niemals mehr als € 2500,-, im Falle einer Kolik, eines ernsten Beinbruchs oder einer offenen Wunde.
Beitrag
Die Prämie wird anteilig am Versicherungswert Ihres Hengstes berechnet. In nachstehender Tabelle sind die Jahresprämien exklusive Kosten und Versicherungssteuer dargestellt. Nutzen Sie den Hippo Zorg Wizard zur Berechnung Ihrer individuellen Prämie.
| Pferdetyp |
Pferd / Pony |
Zugpferd |
| % des Versicherungswertes pro Jahr |
3,75% |
7,50% |
| Prämienaufschlag künstliche Befruchtung im Betrieb |
0,25% |
nicht möglich |
| Prämienaufschlag künstliche Befruchtung per Versand |
0,25% |
nicht möglich |
Die Mindestprämie beträgt € 30,- pro Jahr.
Beantragung der Versicherung
Zur Beantragung dieser Versicherung benötigen Sie:
- das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
- Zusendung eines Spermauntersuchungsberichts eines veterinärmedizinischen Universitätsklinikums (max. 6 Wochen alt)
- Weitere Aufnahmeanforderungen werden individuell, abhängig unter anderem von der gewählten Deckungsform, festgelegt. Nehmen Sie Kontact mit uns auf, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
Ergänzende Möglichkeiten
Diese Versicherung kann um Folgendes ergänzt werden: